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Nachfolge im Präsidium ERAS
Die Nachfolge im Präsidium ist geregelt.
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Das Vereinsjahr 2021
Jahresbericht des Präsidenten
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Die weisen Richtern in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht trifft einen historischen Entscheid für Deutschland und für ganz Europa. In Deutschland, dem wichtigsten Land der EU, ist die organisierte Suizidhilfe nicht mehr unter Strafe gestellt.
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Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgericht
Wir bringen für die Mitglieder von ERAS eine Kopie des Artikels aus der NZZ
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Kommentar zur Freiheit zum Tod
Wir bringen für die Mitglieder von ERAS eine Kopie des Artikels aus der NZZ
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Gibt es bald eine Entscheidung zum Verbot der Sterbehilfe in Deutschland?
ERAS ist bekannt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor der Tür steht. Damit die Mitglieder von ERAS immer wieder auf wichtige Publikationen zurückgreifen können, rücken wir eine Kopie eines Beitrags der NZZ in unserer Website ein.
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Wann entscheidet der deutsche Verfassungsrat?
Die Gerüchte verdichten sich.
In den nächsten Wochen wird das Urteil zum Suizidverbotgesetz in Deutschland gefällt.
Immer mehr findet man davon in der Presse.
Es folgt ein Vorabtext aus der NZZ.
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Zurück auf Feld eins
Abschlägiger Bericht vom EGMR in Strasbourg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unser Begehren durch die Einzelrichterbesetzung für unzulässig erklärt.
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Erste Hürde in Strassburg genommen
Die Beschwerde von ERAS ist am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg eingegangen.
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ERAS klagt in Strassburg
Zusammen mit unseren Anwälte hat ERAS letzten Dienstag eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg eingereicht.
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Sterbehilfeorganisation blitzt vor Bundesgericht ab.
Agenturmeldung der schweizerischen Depechenagentur
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In Lausanne abgewiesen
Unsere Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich wurde vom Bundesgericht abgewiesen.
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Ein Jahr ! Seit einem Jahr warten wir auf ein Urteil aus Lausanne!
Heute, am 3. Juli 2018, vor einem Jahr ging ERAS zusammen mit anderen Beschwerdeführern mit unserem Anliegen ans Bundesgericht in Lausanne.
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Kantönligeist beim Rezeptieren von NaP. Was in Basel-Stadt möglich ist, ist in Zürich nicht möglich
Helfen Sie mit!
Im Kanton Basel-Stadt sind die Ärzte, gestützt auf einen Entscheid des Appellationsgerichts, NICHT an die medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) gebunden. Im Kanton Zürich dagegen schon.
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Bahnbrechendes Urteil aus Basel-Stadt
Ein Hindernis weniger auf unserem Weg zum Ziel.
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Bundesrat Ignazio Cassis
Der inzwischen neugewählte Bundesrat Ignazio Cassis befürwortet die Selbstbestimmung beim Entscheid über das Ende des Lebens eines Menschen
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Interview in der Neuen Zürcher Zeitung vom 7. September 2017
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Beschwerde beim Bundesgericht
Nach dem unser Gesuch um ein Erlass, NaP-Rezeptierung für die Suizidhilfe an gesunden Personen von allen Vorinstanzen abgewiesen wurde, gelangen wir jetzt an das Bundesgericht in Lausanne
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Abschlägiger Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich
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Zum Jahresbeginn 2017 der Stand unserer Arbeit
Beim Verwaltungsgericht in Zürich liegt unsere Beschwerde gegen den Entscheid der Gesundheitsdirektion vor.
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Es ist Zeit für eine bessere Lösung
Die Gastautoren schreiten den Kreis des Rechts auf Selbstbestimmung in der NZZ vom 17. Dezember 2016, kompetent und allgemeinverständlich aus. Es braucht eine Regelung, ein Recht, welches der Situation jener, die ihr Leben als erfüllt empfinden, besser gerecht wird. Die demografische Entwicklung und die Haltung eines grossen Teils der Bevölkerung fordert vom Gesetzgeber eine verfassungskonforme, praktikable Lösung.
Im Anschluss finden Sie den ganzen Artikel. Nehmen Sie sich die Zeit ihn zu studieren. Die Zeit wäre gut investiert.
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Holland nimmt das echte Recht auf Selbstbestimmung ernst
Den Haag.
Das Parlament nimmt das Recht auf Selbstbestimmung ernst
Ein neues Gesetz ist in den Räten in Beratung: «Erfülltes Leben» Ein Gesetz über die Hilfe bei Selbsttötung an Menschen die ihr Leben als erfüllt betrachten.
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Die Regierung des Kantons Zürich sieht unser «Echtes Recht auf Selbstbestimmung» anders.
Die Gesundheitsdirektion hat unseren Rekurs abgewiesen.
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Unsere Arbeit seit Gründung des Vereins
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Martin Walser; Gedanken zur Selbstbestimmung
Martin Walser, der 1927 am Bodensee geborene Schriftsteller, hat in der Tageszeitung «DIE WELT» kurz nach Neujahr diesen Jahres ein Interview gegeben.
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Hans Küng denkt über Selbstverantwortung im Sterben nach
Am 7. Dezember 2015 erschien bei Piper «Glücklich Sterben? Mit dem Gespräch mit Anne Will». Ein Buch des katholischen Theologen Hans Küng (1928). Lange war es ein Tabu, das nun ausgerechnet von einem katholischen Theologen gebrochen wurde. Hans Küng hat im Gespräch mit Anne Will erklärt, dass er es für erlaubt hält, das eigene Leben zu beenden, wenn es unerträglich geworden ist. Seitdem ist eine Diskussion im Gange, die keinen unberührt lässt. In seinem Buch verbindet Küng frühere Texte über das Sterben mit seinen Glaubensüberzeugungen und theologischen Einsichten zu einer klaren Position: »Glücklich sterben« hat in seinen Augen nichts mit »Selbstmord« zu tun, sondern meint ein menschenwürdiges Ende des Lebens. Das Recht auf Selbstbestimmung. In der Folge ist das Vorwort zum Buch „Glücklich Sterben“ angeführt.
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