ERAS – echtes Recht auf Selbstbestimmung

Das Recht, selbst über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu entscheiden, ist ein anerkanntes Menschenrecht und gehört daher in die Hand des einzelnen Menschen.
Der Staat hat zwar gewisse Sicherungsmassnahmen zu ergreifen, diese dürfen aber nicht zu solch extrem hohen Hürden werden, dass das Recht auf Selbstbestimmung faktisch nur noch auf dem Papier besteht.

Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück?

Die rechtliche Situation in der Schweiz war im Jahre 2019, als unsere Beschwerde vom EGMR abgewiesen worden war, vorläufig zum Stillstand gekommen. Am 9. Dezember 2021 hat das Bundesgericht jedoch einen Entscheid gefällt, der noch Wellen schlagen sollte – und wird. An diesem Tag hat das Bundesgericht im Entscheid Pierre Beck festgestellt, dass die medizinisch-ethischen RL der SAMW die unverbindlichen Äusserungen einer privaten Stiftung seien. Die rechtliche Situation schien im wichtigsten Bereich eine Klärung erfahren zu haben.

Eine rechtliche Anmassung – und eine ethische Bankrott-Erklärung!

Doch der Schein trog. Weil ausgerechnet die zwei von diesem Urteil wohl am meisten betroffenen Organisationen – die SAMW und die FMH – beschlossen, das Urteil des Bundesgerichts zu ignorieren.

Der Verein ERAS hat beschlossen, seine Arbeit schwerpunktmässig u.a. auch darauf auszurichten, gerichtliche Verfahren zu unterstützen, die zu einer rechtlichen Klärung der rechtswidrigen Verhaltensweise von FMH und SAMW führen.