Vom Grundsatz her können natürliche Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder Aufenthaltsstatus C sowie juristische Personen des Schweizer Rechts ERAS beitreten.
Wenn Sie uns unterstützen wollen und als Mitglied dem Verein beitreten wollen, bitte klicken Sie auf den untenstehden Link "Beitrittserklärung" und füllen Sie das Formular aus.

Wir freuen uns auf Ihre Post. Ihre Daten werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

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Die Mitgliedschaft verpflichtet lediglich zur Zahlung des Mitgliederbeitrages. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist statutarisch und damit auch gesetzlich ausgeschlossen.

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Die Mitgliedschaft berechtigt die Mitglieder in erster Linie zum Erhalt von Informationen des Vereins. ERAS wird regelmässig über den Stand von laufenden Verfahren bezüglich der rechtlichen und politischen Situation informieren. ERAS bemüht sich auch, Mitgliedern, welche an der Problematik gemäss Vereinszweck arbeiten, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

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Nein, ERAS ist keine «Sterbehilfe-Organisation»! ERAS führt keine Sterbebegleitungen durch. ERAS führt auch keine Beratungen zu diesem Thema durch. Unter der Rubrik LINKS sind die entsprechenden Organisationen jedoch aufgeführt.

Nein. Uns geht es darum, Voraussetzungen zu schaffen, dass jeder urteilsfähige Bürger, ob krank oder gesund, selbst bestimmen kann, wann und wie er sein Leben schmerz- und risikolos beenden will.

Nein. EXIT Deutsche Schweiz und DIGNITAS haben die nach unserem Dafürhalten besten Patientenverfügungen. Andere der gängigen Patientenverfügungen können wir nur mit Einschränkung empfehlen.

Nein. ERAS konzentriert sich auf seine Kernaufgabe und verfügt nicht über das nötige Fachwissen, solche Hilfestellungen zu leisten – auch für Mitglieder nicht. ERAS kann gegebenenfalls entsprechende Kontakte herstellen.

So lange der Mensch urteilsfähig ist, ist sein Lebensweg mit Entscheidungen gepflastert, die oft auch unter Druck durch äussere Umstände erzwungen werden. Autonome Entscheide wie zum Beispiel: Welchen Beruf wähle ich? Soll ich heiraten oder ledig bleiben? Will ich Kinder oder keine? Soll ich Wohneigentum kaufen? Soll ich eine Lebensversicherung abschliessen? Soll ich eine mit Risiken behaftete Operation vornehmen lassen?
Dauernd sind Entschlüsse nötig. Warum soll der Mensch dann nicht auch entscheiden können, wann und wie er seinem Leben ein Ende setzen will? Wir sind vielmehr der Meinung, dass es zutiefst unethisch ist, dem Individuum diesen letzten Entscheid zu verunmöglichen. Sei es, indem gesetzliche Bestimmungen aufgestellt werden oder aber der Staat es duldet, dass die bürokratischen Hürden zur Durchsetzung dieses Menschenrechts für gewisse Personen so hoch sind, dass sie faktisch nicht mehr selbst entscheiden können.

Nicht unbedingt. Wenn sich sonst nichts geändert hat, genügt es, wenn Sie einen Nachtrag auf Ihrer Patientenverfügung anbringen, wonach Sie die vom Bundesgericht für unverbindlich erklärte SAMW-Ethik für sich abwählen.

Der Dokumenten-Stempel hat den kleineren Durchmesser (29 mm) und zudem eine Fusszeile, auf welcher «Dat.» und «Sig.» stehen. Der kleinere Durchmesser ermöglicht es, den Stempel trotzdem sehr gut lesbar auf Patientenverfügungen oder anderen wichtigen Gesundheitsdokumenten wie Aufklärungsvereinbarungen etc. anzubringen. Die Fusszeile erinnert Sie an die zentrale wichtige Datierung und die Unterschrift.

Der Hautstempel hat einen grösseren Durchmesser (37 mm) und enthält keine Fusszeile. Er ist gedacht, um vor planbaren medizinischen Eingriffen mit dem Stempel auf der Oberseite des Unterarms dem medizinischen Personal klar aufzuzeigen, dass sie die Anwendung der vom Bundesgericht als unverbindlich qualifizierten SAMW-Ethik für sich untersagen.

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