28. Februar 2020

Die weisen Richtern in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht trifft einen historischen Entscheid für Deutschland und für ganz Europa. In Deutschland, dem wichtigsten Land der EU, ist die organisierte Suizidhilfe nicht mehr unter Strafe gestellt.

Das vorbildliche Urteil kommt einem Dammbruch gleich. Es wurde eine Lawine losgetreten. Deutschland hat die Schweiz überholt. In einem über 100seitigen Urteil hat sich das Verfassungsgericht unter Andreas Vosskuhle kristallklar für ein Recht auf Selbstbestimmung entschieden. Nicht nur für alte und kranke Menschen, auch für gesunde jeden Alters. Der Entscheid entspricht ungefähr dem, was wir aus Strassburg erwartet hatten.

Die Entscheidung eines urteilsfähigen Menschen über seinen Tod, muss in letzter Konsequenz akzeptiert werden.

Damit wird Karlsruhe, die etwas ins Stocken geratene Diskussion über assistierte Sterbehilfe, wieder in Gang bringen. Auch in der Schweiz. Auch bei ERAS. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir wie auf der Autobahn schnell und sicher ins Ziel fahren werden.

Es wird Gegenwind geben. Die wichtige Phalanx von CDU-Politerkern und Kirchenvertretern wetzen bereits ihre Messer. Das wird kein Sonntagsspaziergang sein, aber es gibt für unsere Arbeit die Möglichkeit zügig weiter zu kämpfen.

20200228