03. Juli 2019

Jahresbericht des Präsidenten für das Vereinsjahr 2018

In der Schweiz ist das Pulver verschossen.
Aufgeben tun wir deshalb nicht.

Im verflossen Vereinsjahr stand vor allem der Entscheid des Bundesgerichts im Zentrum. Allerdings war Geduld angesagt. Am 3. Juli 2017 hatten wir die Beschwerde in Lausanne eingereicht. Nach 417 lange Tagen Wartezeit erhielten vom Bundesgericht Antwort. Auch beim höchsten Gericht unseres Landes wurde das Feststellungsbegehren abgewiesen. Damit war der Marsch durch die eidgenössischen Institutionen abgeschlossen. In der Schweiz war unser Pulver verschossen. In unserem Land wurde unser Wunsch nach einer Gesetzesänderung, genauer nach einer kleinen Änderung im Heil- und Betäubungsmittelgesetz, von allen Instanzen nicht erfüllt.

Aufgeben tun wir deshalb nicht. Die Schweiz hat die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben. In dieser Konvention werden die Menschenrechte im Detail festgelegt. Wer die Konvention unterschrieben hat, muss den Inhalt auch befolgen. So das Recht eines urteilsfähigen Menschen, selbst über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu entscheiden. Sofort haben wir uns, zusammen mit unseren Anwälten daran gemacht, die Rechtsschrift für den Europäischen Gerichtshof in Strassburg zu verfassen. Wir fühlen uns bezüglich der Rechtslage in unserem Selbstbestimmungsrecht über unser Leben und insbesondere um unsern Tod verunsichert und benachteiligt. Der Gang nach Strassburg beurteilen wir durchaus als ein gangbarer Weg um den Bundesrat zum Handeln zu zwingen. Wie auch immer Strassburg entscheidet, der Entscheid wird die politischen Instanzen aufscheuchen.

Es kann Jahre dauern bis wir eine Antwort vom europäischen Gerichtshof in Hände haben werden. Diese Wartezeit müssen wir mit geschickter Öffentlichkeitsarbeit ausfüllen. Wir haben weder die finanziellen noch die personellen Mittel eine landesweite Kampagne zu führen. Das müssen wir den grossen Parteien überlassen. Publikationen in Facebook oder auf Twitter kommen für uns auch nicht in Frage. Wir werden im Kleinen weiterwirken müssen. Der dazu notwendige PR-Plan ist im Entstehen. Zur gegebenen Zeit werden wie Sie, liebe Mitglieder, darüber informieren. Nach dieser Einführung zur eigentlichen Alltagsarbeit des Vereines. Unser Mitgliederbestand ist auf über 50 Personen angewachsen. Die Werbeaktion hat Früchte getragen. Unsere Tätigkeit wird in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Regelmässig melden sich Personen, die wir vorher nicht gekannt haben und bewerben sich für die Mitgliedschaft.

Die Finanzlage des Vereins ist gesund. Alle Mitglieder haben ihren Mitgliederbeitrag pünktlich bezahlt. Die Mehrzahl hat den Mindestbeitrag freiwillig erhöht. Dafür dankt der Präsident allen ganz herzlich. Die einzigen Kosten von Belang erschöpfen sich in Gerichtskosten und Kosten für die Bewirtschaftung unserer Website. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, dass keine administrativen Kosten anfallen. Allen Arbeiten für ERAS werden in Frondienst geleistet. Die Bürokosten werden nicht verrechnet. Die im letzten Jahr gestarte Musterbriefaktion an den Kantonsarzt läuft nicht so gut, wie wir es gerne hätten. Es geht harzig voran. Immerhin es geht voran.

Der Vorstand traf sich sechsmal und erledigte die anstehenden Tagesprobleme der laufenden Geschäfte. Unsere Homepage wird regelmässig besucht. Sie hat sich zu unsere Informationsplatform gemausert. Die Bewirtschaftung läuft problemlos. Bitte schauen Sie doch wieder einmal bei «www.veren-eras.ch» hinein.

Zum Schluss liebe Mitglieder, bitte ich nochmals festzuhalten, dass ·

  • unsere Arbeit wichtig ist
  • wir im Stille wirken und
  • unsere Arbeit zwar wenig spektakulär, aber wirkungsvoll ist.

Damit bin ich am Ende meiner Berichtserstattung für das Jahr 2018. Im kommenden Jahr warten wir mit Spannung auf das was sich wohl in Strassburg abspielen wird. Mit dem Dank an alle, die uns bei unserem Bestreben helfen und unser Gedankengut weitertragen, beende ich den Jahresbericht.

Gossau, 11. Juni 2019