20. Februar 2019

ERAS klagt in Strassburg

Zusammen mit unseren Anwälte hat ERAS letzten Dienstag eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg eingereicht.

Wir verfolgen unser Ziel, ein echtes Recht auf Selbstbestimmung weiter. Nachdem wir vor einem halben Jahr vor Bundesgericht abgeblitzt sind, klagen wir in Strassburg gegen die Menschenrechtsverletzung, die wir in der Schweiz erlitten haben.

Am 13. Februar 2019 ist die Grundrechtrüge an den Gerichtshof ergangen. Damit wollen wir erreichen, die bestehende Menschenrechtsverletzung im schweizerischen Recht zu eliminieren. Bern soll durch einen Entscheid aus Strassburg zum Handeln gezwungen werden.

Die Abwicklung unserer Beschwerde wird viel Zeit in Anspruch nehmen. Wir müssen uns mit Geduld wappnen. Diese Wartezeit wir ERAS nutzen, um unsere Anliegen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen.