08. September 2018

In Lausanne abgewiesen

Unsere Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich wurde vom Bundesgericht abgewiesen.

**UM** diesen Entscheid zu fällen brauchte das oberste Gericht unseres Landes sage und schreibe mehr als ein Jahr. Genau 417 Tage oder 14 Monate!

Damit sind wir bei unserem Kampf um echtes Recht zur Selbstbestimmung bei allen Instanzen in der Schweiz abgeblitzt.

Das ist, zur Erinnerung,

· beim kantonsärztlichen Dienst Zürich

· bei der Gesundheitsdirektion des Kantons

· beim Verwaltungsgericht Zürich und

· beim Bundesgericht in Lausanne

BEI diesem Marsch durch die Judikative sind drei und ein Viertel Jahre ins Land gegangen. Damit haben wir in der Schweiz unser Pulver verschossen. Soweit die Fakten.

**WIE** es weiter geht wissen wir heute noch nicht im Detail. Die Rechtschrift aus Lausanne umfasst 19 vollgeschriebene A4-Seiten. Abgefasst von Juristen für Juristen. Die Analyse des Urteils wird uns noch ein paar Tage beschäftigen. Dann werden wir wirklich verstanden haben, wie die Bundesrichter denken und entscheiden.

Wie Lausanne tickt.

DAS es weiter geht ist gewiss. Es bleibt uns noch der Gang nach Strassburg. Zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Auf nach Strassburg.
Dafür steht uns eine Frist von einem halben Jahr zur Verfügung.

WIR bleiben ran. Wir halten Sie, liebe Mitglieder, liebe Gleichgesinnte, auf dem Laufenden.