13. Juli 2017

Abschlägiger Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich

Das Verwaltungsgericht des Standes Zürich (3. Abteilung) hat unsere Beschwerden abgewiesen.

Chronologie

Am 21. September 2016

hatte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich unseren Rekurs abgewiesen

Am 25. Oktober 2016

reicht unser Verein zusammen mit sechs weiteren Beschwerdeführern zwei Beschwerden ein. Eine erste gegen den Kantonsarzt und eine zweite gegen die Gesundheitsdirektion.

Am 18. November 2016 teilt die Gesundheitsdirektion dem Verwaltungsgericht mit, dass sie auf eine Beschwerdeantwort verzichtet.

Dann herrschte während fast einem halben Jahr Funkstille.

Am 24. Mai 2017

fällt die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts folgendes Urteil:
Die Beschwerden gegen den Kantonsarzt und jene gegen die Gesundheitsdirektion werden beide abgewiesen.

Am 3. Juli 2017
machen die sieben Beschwerdeführer von ihrem Rekursrecht gebraucht und reichen beim Bundesgericht gegen alle Vorinstanzen Beschwerde ein.

Es wird weitergekämpft!

20170713