07. Juni 2017

Der Arzt als Torwart

Das Medikament NaP ist rezeptpflichtig und steht unter besonderer Kontrolle des Kantonsapothekers. Ein Arzt der NaP verschreibt begibt sich aufs Glatteis. Er riskiert von den Behörden diszipliniert zu werden,

Das Medikament NaP, ein Barbiturat, ist mit dem total veralteten Schlafmittel »Veronal« verwandt. In Fachkreisen heisst es »Natrium-Pentobarbital [NaP]. Nur ein praktizierender Arzt kann NaP verschreiben. NaP ist das gängig verwendete Molekül bei assistierter Selbsttötung. NaP untersteht einer grundsätzlichen besonders scharf kontrollierten, Rezeptpflicht. Das ist verständlich und das ist auch richtig. Die giftige Substanz soll auf keinem Fall in falsche Hände kommen.
Heute ist der Arzt der einzige Fachmann, der ein solches Rezept ausstellen kann. Er wird damit zum Türsteher vor dem Giftschrank, in dem NaP gelagert wird.

Jeder Arzt hat berufliche Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Besonders natürlich bei der Ausstellung eines NaP-Rezeptes. Der Arzt muss sich, wie jeder andere Bürger auch, in den Schranken der bestehenden Rechtsordnung bewegen.

Spätestens hier wird die Lage für den Arzt prekär. Er kommt in einen Schwebezustand und bewegt sich auf rechtlich unsicherem Boden. Die unklare Rechtslage, in dem sich der rezeptierende Arzt befindet, geht aus einer vagen gesetzlichen Regelung hervor. Diese lässt den Behörden einen solch grossen Ermessensspielraum, dass die Möglichkeit besteht, dass für den Arzt ein Zweifelsfall entsteht. In diesem Fall kann man es ihm nicht verwehren, dass er aus rein administrativen Gründen und vielleicht sogar gegen sein eigenes Bekenntnis, sich negativ verhalten muss. So lange der Arzt riskiert aufsichtsrechtlich in die Pflicht genommen zu werden und damit seinen Ruf zu schädigen, sitzt er zwischen Stuhl und Bank. Das kann für den Arzt eine grosse moralische und psychische Belastung bedeuten. Auch wenn alles gut gelaufen ist, ist er nie sicher bei nächster Gelegenheit, von der kantonalen Aufsichtsbehörde diszipliniert zu werden.
Ich habe Verständnis für den Doktor, der durchaus helfen möchte, aber keine Lust hat, seine Laufbahn und seinen Ruf zu gefährden.

In Klammern muss hier noch erwähnt werden, dass aus ethischen, religiösen oder anderen Weltanschauungen ein Mensch - und damit auch ein Mediziner - der Meinung sein kann, dass eine letzte Lebensentscheidung nicht in seine Hand liegt.
Trotz alledem wird der Arzt wohl noch lange den Torwart zum Zugang von NaP bleiben.
ERAS kämpft dafür diese unklare Rechtslage aus der Welt zu schaffen.
Hans von Werra