17. Mai 2017

Verein ERAS: zweijährig

Unser Verein besteht jetzt mehr als zwei Jahre. Die Gründung fand am 12. Mai 2015 statt. Unsere Website informiert unter der Rubrik «Aktuelles», was in diesen zwei Jahren gelaufen ist. Mit diesem Bericht möchte ich den Zielen des Vereins nachgehen. Was tun wir? Was lassen wir?

Sebstbestimmend entscheiden.

Jedem Menschen soll es freistehen, sein Leben in jeder Hinsicht so zu gestalten, wie es für ihn wichtig ist.
Für jeden von uns ist es klar, dass alle wichtigen Entscheidungen im Leben, wie
"Wo will ich wohnen? Welchen Beruf soll ist ergreifen? Soll ich eine Familie gründen? Soll ich ein Haus bauen? Wie sehen die Ferien nächstes Jahr aus?"

selbstbestimmend getroffen werden.

Nur bei der allerletzten Entscheidung, bei der Entscheidung über die Art und den Zeitpunkt würdig aus dem Leben zu treten, soll dies nicht möglich sein? Plötzlich steht der Staat mit all seinen Gesetzen und Vorschriften im Wege. Von Selbstbestimmung kann keine Rede mehr sein. Hier mischt sich der Staat in die Privatsphäre des Bürgers ein. Ausgerechnet in diese wichtige letzte Entscheidung wird der Mitmensch von der Obrigkeit bevormundet.

Jeder hat ein Recht auf Achtung des Privatlebens. Ist doch dieses Recht in unsere Bundesverfassung explizit aufgenommen. Als Grundpfeiler der Privatsphäre. Die Gestaltung des eigenen Lebens beginnt mit dem Erwachsenwerden und endet mit dem Tod. Während des ganzen Lebens haben wir, im Rahmen der Gesetze, die absolute Freiheit zu tun und zu lassen, was wir für richtig halten. Warum greift da der Staat am Schluss wieder ein?
Ist es nicht lediglich die Aufgabe des Staates uns vor Eingriffe seitens Dritte zu schützen? Sicher ist es nicht seine Aufgabe, einen urteilsfähigen Bewohner unseres Landes vor sich selbst zu schützen.

Es gibt ein rezeptpflichtiges Medikament -NaP - welches einem Sterbewilligen die Möglichkeit gibt in Würde, ohne die Öffentlichkeit zu stören und zu belasten, in Ruhe sein Leben zu beenden. Natürlich muss ein Arzt das Rezept ausstellen. Dieser begibt sich bei der heutigen Rechtlage in einen unsicheren Graubereich. ERAS will helles Licht in diesen obskuren Raum bringen. Ein Arzt, der bereit ist zu rezeptieren, soll dies tun können ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Der Einsatz des Vereins ERAS hat zum Ziel, eine Bestätigung vom Richter zu bekommen. Eine Bestätigung welche dem Arzt freie Hand gibt, einem urteilsfähigen Mensch seinen Sterbenswunsch zu erfüllen, wenn immer dieser es für richtig hält.

Wir haben den Weg über die Gerichte gewählt, weil dieses Thema noch auf keiner politischen Agenda zu finden ist. Bei Gesprächen mit der Bevölkerung stelle ich eine hohe Akzeptanz für das Recht, selbst über den eigenen Tod zu entscheiden, fest. Im Privatgespräch mit aktiven Politiker stimmen die meisten in dem Chore ein. Das Thema aber politisch zu lancieren, dazu hat keiner Lust. Bleibt für ERAS somit nur den Marsch durch die Instanzen. Mit unserer Beschwerde vom 3. Juli 2017 sind wir ans Schweizerische Bundesgericht in Lausanne gelangt. Auf dem Weg vom Kantonsarzt zur Gesundheitsdirektion und über das Verwaltungsgericht sind wir jetzt in Lausanne angekommen. Überall wurde unser Begehren abgewiesen. Wie werden wohl die Richter am Ufer des Genfersees entscheiden? Es wird spannend.

Fazit

Das Recht auf Leben ist unbestritten. Ebenso die Achtung der Privatsphäre. Auch das Recht über Zeitpunkt und Art des eigenen Todes zu verfügen ist unbestritten. Sowohl das Bundesgericht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte anerkennen dieses Recht. Nur in der Schweiz ist es an Bedingungen geknüpft [hohes Alter, morbide medizinische Situation…]. Was heisst: Ein gesunder Mensch, Mitte im Leben stehend, ist ausgeschlossen. Das soll anders werden! Deshalb gelangen wir an die Gerichte. Heute sind wir auf der Zielgerade.

Das Menschenrecht, selbst über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes zu entscheiden, darf nicht an Bedingungen geknüpft sein. Menschenrechte sind ihrer Natur nach bedingungsfeindlich. Weil Bedingungen stets Diskriminierungen oder andere Verletzungen von Grundrechten zur Folge haben.

Hans von Werra, Präsident ERAS