13. Januar 2017

Zum Jahresbeginn 2017 der Stand unserer Arbeit

Beim Verwaltungsgericht in Zürich liegt unsere Beschwerde gegen den Entscheid der Gesundheitsdirektion vor.

Chronologie

Am 27. Mai 2015

hat unser Verein zusammen mit 7 weiteren Gesuchstellern das Gesuch «Rezeptierung und Abgabe von NaP an gesunde Personen» eingereicht.

Am 7. Oktober 2015

verfügt der Kantonarzt Dr. Wyss nicht eintreten. ERAS macht vom Rekursrecht Gebrauch.

Am 6. November 2015

reicht unser Verein zusammen mit den gleichen Personen Rekurs ein. Dieser wird

am 21. September 2016

ebenfalls, von der Gesundheitsdirektion, abgewiesen.

am 25. Oktober 2016 Unser Anwalt reicht beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Beschwerde gegen den Kantonsärztlichen Dienst und der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ein.

am 28. November 2016

Die Gesundheitsdirektion verzichtet auf eine Beschwerdeantwort in Sachen Beschwerde gegen ihren Rekursentscheid.

Jetzt warten wir auf Nachrichten vom Verwaltungsgericht