17. Februar 2023

Dispensgesuch unseres Vereinsmitglieds Eberhard Aebischer an die Gesundheitsdirektion Bern

Nachdem das Bundesgericht klar und unmissverständlich festgehalten hat, dass die Richtlinien der SAMW die unverbindlichen Äusserungen einer privaten Stiftung sind, dieses Bundesgerichtsurteil jedoch weder von SAMW noch FMH beachtet wird, hat sich unser Vereinsmitglied Eberhard Aebischer dazu entschlossen, den juristischen Weg einzuschlagen.

Über seinen Anwalt hat er am 17. Februar 2023 beim Kantonsärztlichen Dienst seines Wohnkantons einen Dispens für sich und seine behandelnden Ärzte bezüglich der durch das Bundesgericht unverbindlich erklärten Zwangs-SAMW-Ethik verlangt.

Er hat uns gebeten, das z.Z. hängige Gesuch hier aufzuschalten.