24. September 2019
Zurück auf Feld eins
Abschlägiger Bericht vom EGMR in Strasbourg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unser Begehren durch die Einzelrichterbesetzung für unzulässig erklärt.
Trotz sorgfältiger Formulierung und Einhaltung aller Vorschriften ist unser Begehren in Strasbourg abgewiesen worden. Wer vor Gericht geht, ist sich des Risikos bewusst abgewiesen zu werden. Da man nach einem Gerichtsentscheid immer gescheiter ist als vorher, wurde uns bewusst, dass wir über die Opferbereitschaft gestolpert sind. Das bedeutet, Dass das Gericht den Beschwerdeführer die Opferqualität absprach.