14. April 2016
Unsere Arbeit seit Gründung des Vereins
Am 12. Mai 2015 wird der Verein gegründet, mit dem Ziel, sich für das Recht auf Selbstbestimmung dahingehend einzusetzen, dass dieses Recht ein echtes und praktikables Recht wird. Im Moment besteht dieses nur auf dem Papier, da es in allen Fällen, in denen nicht eine Krankheit mit infauster Prognose besteht, gar nicht oder wenn, dann nur nach einem regelrechten Spiessrutenlauf gewährt wird.
Am 27. Mai 2015 reichen sieben Gesuchsteller, darunter auch unser Verein, ein Gesuch um Erlass einer Verfügung betreffend NaP-Rezeptierung für die Suizidhilfe an gesunde Personen beim Kantonsärztlichen Dienst des Kantons Zürich ein.
Am 7. Oktober 2015 verfügt der Kantonsarzt, Dr. med. Peter Wyss, dass auf unser Gesuch um Erlass einer Feststellungsverfügung nicht eingetreten werde. Wir beschliessen, das Rechtsmittel zu ergreifen.
Am 3. November 2015 erscheint in der NZZ ein Artikel von Jan Hubec «Frei über den Tod entscheiden. Suizidhilfe auch für Gesunde». Irgendwie hat die Presse von der Arbeit unseres Vereins Wind bekommen. Der Artikel erscheint an prominenter Stelle der Zeitung und deckt eine halbe Seite ab.
Am 6. November 2015 erheben die sieben Gesuchsteller, darunter auch unser Verein, bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich Rekurs gegen den Entscheid des Kantonsärztlichen Dienstes. Ein Entscheid liegt noch nicht vor.
Am 14. April 2016 ist unsere Website fertig und wird ins Netz gestellt. Bitte schauen Sie hinein. Überzeugen Sie sich selbst, dass im ersten Vereinsjahr eine beachtliche Arbeit geleistet wurde. Viel Spass beim Zappen.
Am 21. September 2016 wird der Rekurs von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich abgewiesen.