25. April 2023

Fall Aebischer, Zwischenverfügung der GSI-BE

Eine Zwischenverfügung wurde im Fall Aebischer durch das GSI-BE erlassen.

Der Vorinstanz wird bis zum 23. Mai 2023 eine Frist zur Einreichung ihrer Vernehmlassung zur Beschwerde Aebischer eingeräumt. Damit verdichten sich erste Anzeichen, dass das GSI-BE nicht beabsichtigt, die Beschwerde des terminal erkrankten Ebo Aebischer beschleunigt zu behandeln – obwohl das Bundesgericht dies in solchen Fällen als gegeben betrachtet hat (BGer 2C_608/2017 vom 24. August 2018).

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