20. Juni 2023

Fall Aebischer, Vorinstanz reicht nach 55 Tagen 41-wörtige Stellungnahme zur Beschwerde ein

Mit einer weiteren Zwischenverfügung wurde Ebo Aebischer nun die Stellungnahme der Vorinstanz vom 19. Juni 2023 übermittelt.

Obwohl das PDF herunterladbar ist, soll der Inhalt dieser Stellungnahme hier im Blog wiedergegeben werden:

"A. Antrag: Die Beschwerde vom 21. April 2023 sei abzuweisen - unter Kostenfolge. B. Begründung: Zur Begründung ihres Antrags verweist die Vorinstanz vollumfänglich auf die Erwägungen in der angefochtenen Verfügung vom 27. März 2023, zumal der Beschwerdeführer keine wesentlich neuen Argumente vorbringt."

Ebo Aebischer ist tief enttäuscht über diese unverfrorene Art, wie die Gesundheitsbehörden in Bern das Beschleunigungsgebot ostentativ missachtet haben. Für diese "Stellungnahme" haben sie im Falle eines terminal-kranken Patienten 55 Tage benötigt, um eine Stellungnahme einzureichen, die gerade mal 41 Worte umfasst.

Was Ebo Aebischer besonders beunruhigt: Diese Stellungnahme der Vorinstanz wurde vom Amtsvorsteher unterzeichnet, also von der Person, die auch den Beschwerdeentscheid unterschreiben wird.

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