13. März 2024
Medienmitteilung Bundesgericht: Pierre Beck zum zweiten Mal von Schuld und Strafe freigesprochen.
Im Verfahren 6B_393/2023 hat das Bundesgericht heute den Arzt Pierre Beck zum zweiten Mal von Schuld und Strafe freigesprochen. Der Verein ERAS begrüsst dieses Urteil ausdrücklich.
Die schriftliche Begründung ist noch ausstehend, aber die am Urteilstag publizierte Medienmitteilung zeigt sehr deutlich auf, dass das Bundesgericht den Kern der Problematik verstanden hat. Auszug aus der Medienmitteilung (typogr. Auszeichnungen durch ERAS):
«Die ärztliche Abgabe von Natriumpentobarbital an eine gesunde Person ist nicht medizinisch indiziert und dient keinem therapeutischen Zweck. Vielmehr stellen sich dabei ausschliesslich ethische und moralische Fragen. Die Frage der Rechtmässigkeit einer Abgabe von Natriumpentobarbital an eine gesunde Person lässt sich somit nicht auf Basis des medizinischen oder pharmakologischen Wissensstandes beantworten, noch der Wissenschaft überhaupt. Es liegt somit kein nach dem BetmG strafbares Verhalten vor. Es ist nicht Sache des Strafrichters, die geltenden Gesetzesbestimmung besonders weit auslegen, noch dazu bei einem so umstrittenen und sensiblen Thema wie der Beihilfe zum Suizid. Gegebenenfalls wäre es am Gesetzgeber, die gesetzlichen Grundlagen für die ärztliche Abgabe von Natriumpentobarbital an eine gesunde Person den ethischen und moralischen Konzeptionen anzupassen, die in der Gesellschaft mehrheitlich geteilt werden.»