27. November 2017

Kantönligeist beim Rezeptieren von NaP. Was in Basel-Stadt möglich ist, ist in Zürich nicht möglich


Helfen Sie mit!

Im Kanton Basel-Stadt sind die Ärzte, gestützt auf einen Entscheid des Appellationsgerichts, NICHT an die medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) gebunden. Im Kanton Zürich dagegen schon.

Als Einstimmung lesen Sie bitte unseren Beitrag «Der Arzt als Torwart». Sie finden ihn unter der Rubrik «Reflexe». \[[Link](/de/detail-reflexe?id=43)\] Wenn Sie das Urteil studieren möchten, finden Sie es unter folgendem Link. \[[Link](/de/detail-reflexe?id=47)\] Wir wollen erreichen, dass in Zürich NaP für jede Person, vorausgesetzt er oder sie ist urteilsfähig, von einem Arzt verschrieben werden kann. Den ersten Schritt in diese Richtung habe ich, als Präsident ERAS, mit einem Brief an die Gesundheitsdirektion Zürich getan. [\[Link\]](/de/detail-reflexe?a=1&id=46). Mein Ansinnen wurde abgewiesen [\[Link\]](/de/detail-reflexe?id=50) .

Nun könnten Sie, liebe Gleichgesinnte, lieber Gleichgesinnter Ähnliches tun. Je mehr Post der Kantonsarzt bekommt, umso eher erwarten wir, dass in der Regierung darüber nachgedacht wird, die bestehenden regionalen Unterschiede, welche sich mit rationalen Argumenten nicht rechtfertigen lassen, aus der Welt zu schaffen.

Deshalb komme ich mit einer Bitte an Sie. Laden Sie den von uns pfannenfertig redigierten Musterbrief [Link] herunter. und senden Sie ihn dem Kantonsarzt des Kantons Zürich.

So helfen Sie mit, dass die Gesundheitsdirektion das Thema nicht aus den Augen verliert.

Schreiben Sie einen Brief an den Kantonsarzt!

**Arbeitsschritte für den Brief an den Kantonsarzt

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1. Öffnen Sie den Musterbrief [Link] und markieren Sie nur der Brieftext mit der Maus.

2. Kopieren Sie den Brief in Ihren Textverarbeitungsordner auf Ihrem PC, zum Beispiel in Word.

3. Fügen Sie das Datum und Ihre Adresse ein.

4. Möchten Sie den Brief noch um persönliche Gedanken oder Anliegen erweitern. Tun Sie es!

5. Kontrollieren Sie den Brief auf dem Bildschirm. Führen Sie allfällige Korrekturen oder Änderungen durch.

6. Drucken Sie den Brief aus und unterschreiben Sie ihn.

7. Machen Sie den Brief postfertig und senden Sie ihn ab.

8. Übermitteln Sie uns bitte eine elektronische Kopie des endgültigen Briefes auf info@verein-eras.ch . Es könnte sein, dass wir bei der Bearbeitung der Beantwortung des Briefes von der Gesundheitsdirektion, auf ihn angewiesen sind.

Sollten Sie nach dreissig Tagen keine Antwort vom Kantonsarzt erhalten haben, melden Sie sich per E-Mail an info@verein-eras.ch. Wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen helfen zu Ihrem Recht zu kommen.

**Arbeitsschritte wenn die Antwort des Kantonsarzts vorliegt.

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1. Informieren Sie uns, wenn Sie im Besitz des Antwortschreibens des Kantonsarzts sind.

2. Senden Sie uns eine Kopie dieser Antwort an unsere Adresse:
Verein-ERAS, Saumstrasse 23, 8625 Gossau ZH.

3. Wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen.