27. November 2017
Kantönligeist beim Rezeptieren von NaP. Was in Basel-Stadt möglich ist, ist in Zürich nicht möglich
Helfen Sie mit!
Im Kanton Basel-Stadt sind die Ärzte, gestützt auf einen Entscheid des Appellationsgerichts, NICHT an die medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) gebunden. Im Kanton Zürich dagegen schon.
Als Einstimmung lesen Sie bitte unseren Beitrag «Der Arzt als Torwart». Sie finden ihn unter der Rubrik «Reflexe». \[[Link](/de/detail-reflexe?id=43)\] Wenn Sie das Urteil studieren möchten, finden Sie es unter folgendem Link. \[[Link](/de/detail-reflexe?id=47)\]
Wir wollen erreichen, dass in Zürich NaP für jede Person, vorausgesetzt er oder sie ist urteilsfähig, von einem Arzt verschrieben werden kann. Den ersten Schritt in diese Richtung habe ich, als Präsident ERAS, mit einem Brief an die Gesundheitsdirektion Zürich getan. [\[Link\]](/de/detail-reflexe?a=1&id=46). Mein Ansinnen wurde abgewiesen [\[Link\]](/de/detail-reflexe?id=50) .
Nun könnten Sie, liebe Gleichgesinnte, lieber Gleichgesinnter Ähnliches tun. Je mehr Post der Kantonsarzt bekommt, umso eher erwarten wir, dass in der Regierung darüber nachgedacht wird, die bestehenden regionalen Unterschiede, welche sich mit rationalen Argumenten nicht rechtfertigen lassen, aus der Welt zu schaffen. Deshalb komme ich mit einer Bitte an Sie. Laden Sie den von uns pfannenfertig redigierten Musterbrief [Link] herunter. und senden Sie ihn dem Kantonsarzt des Kantons Zürich. So helfen Sie mit, dass die Gesundheitsdirektion das Thema nicht aus den Augen verliert. Schreiben Sie einen Brief an den Kantonsarzt!
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